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   BVerwG, 27.01.1995 - 6 P 22.92   

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https://dejure.org/1995,2391
BVerwG, 27.01.1995 - 6 P 22.92 (https://dejure.org/1995,2391)
BVerwG, Entscheidung vom 27.01.1995 - 6 P 22.92 (https://dejure.org/1995,2391)
BVerwG, Entscheidung vom 27. Januar 1995 - 6 P 22.92 (https://dejure.org/1995,2391)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Personalvertretung - Mitwirkungsverfahren - Äußerungsfrist - Beginn - Unterrichtung des Personalrats

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 97, 349
  • NVwZ-RR 1995, 405
 
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Wird zitiert von ... (40)

  • VG Düsseldorf, 23.09.2019 - 35 K 3745/19

    Entfernung eines Polizeibeamten aus dem Beamtenverhältnis, Reichsbürgerbewegung

    vgl. hierzu BVerwG, Beschluss vom 27. Januar 1995 - 6 P 22/92 -, juris, Rn. 25; OVG NRW, Urteil vom 20. Januar 2016 - 3d A 584/12.O -, juris, Rn. 72; VG Düsseldorf, Urteil vom 12. September 2016 - 35 K 8117/14.O -.
  • BAG, 22.04.2010 - 6 AZR 828/08

    Wartezeitkündigung - Mitwirkungsverfahren

    c) Entgegen der Auffassung der Klägerin war eine Erörterung mit der Personalvertretung gem. Art. 72 Abs. 1 BayPVG nicht erforderlich, weil der Personalrat nach ordnungsgemäßer Unterrichtung über die beabsichtigte Maßnahme keine Einwendungen gegen die Kündigung erhoben und damit auf die Erörterung verzichtet hatte (vgl. BAG 15. August 2006 - 9 AZR 571/05 - Rn. 43 mwN, BAGE 119, 181; BVerwG 27. Januar 1995 - 6 P 22.92 - BVerwGE 97, 349, 353).
  • BAG, 15.08.2006 - 9 AZR 571/05

    Stellenpool - Versetzung - Mitwirkung des Personalrats

    So lasse sich allenfalls die schriftliche Antwort eines Personalrats auf eine ordnungsgemäße Unterrichtung von einer mitwirkungspflichtigen Maßnahme als mindestens notwendiger zweiter Akt einer schriftlichen Erörterung begreifen, jedoch nur dann, wenn der Personalrat dies so will und das auch zum Ausdruck bringt (BVerwG 27. Januar 1995 - 6 P 22.92 - BVerwGE 97, 349 mwN).

    Ob im Falle der Erhebung von Einwänden durch den Personalrat dieser darüber hinaus ausdrücklich oder zumindest konkludent eine Erörterung verlangen muss (in diesem Sinne könnten verstanden werden: BAG 18. Januar 1996 - 8 AZR 868/93 - 29. August 1996 - 8 AZR 615/93 - und BVerwG 27. Januar 1995 - 6 P 22.92 - BVerwGE 97, 349), kann im Streitfalle dahinstehen.

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